Die Bestattungsform

Erdbestattung

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit von 25 Jahren ist nicht möglich.

Wahlgräber wiederum unterliegen nicht der Ruhezeitregelung, es können oft mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem
Wahlgrab

beigesetzt werden. Hier beträgt die Ruhezeit auch 25 Jahre bzw 30 Jahre (je nach Friedhof).

 

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert.

Die Asche des Verstorbenen wird dann in einer Urne auf dem Friedhof in einem Reihen- oder Wahlgrab, an einem Baum oder auch

teilanonym/anonym beigesetzt.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Baum in Essen zu kaufen als Gedenkstelle und die Asche wird anonym beigesetzt.

Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre bzw 30 Jahre und kann bei einem Urnenwahlgrab auch verlängert werden.

 

 

Friedwald-Baumbestattung

Die Friedwald-Baumbestattung ist eine sehr natürliche Form der Bestattung.

Hier wird die Asche mit einer BIO-Urne an die Wurzeln eines Baumes gegeben.

Die Bäume werden mit einer Kennzeichnung versehen und in einer Waldkarte eingetragen, damit Angehörige den Baum leichter auffinden

können.

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Seebestattung

Auch diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. 

Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben.

Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren.

Die Teilnahme an der Beisetzung ist möglich