Was tun im Trauerfall?
Der Mensch ist verstorben in:
- in der Wohnung
Bitte benachrichtigen Sie sofort Ihren Hausarzt oder den nächsten erreichbaren Arzt oder Notdienst - Tel: 112.
Bitte halten Sie für den Arzt den Personalausweis bereit.
Der Arzt erstellt die Todesbescheinigung. Ist diese ausgestellt kann die/der Verstorbene bis zu 36 Stunden zur Abschiednahme in der häuslichen Umgebung bleiben.
Wichtig: Kommt der Notarzt, der die/den Verstorbene (n) nicht kennt, kann die Kriminalpolizei hinzugeholt werden, die über den weiteren Ablaub Entscheidung treffen.
Nach Klärung wird die Freigabe zur Beerdigung erteilt.
- im Krankenhaus / Alten- oder Pflegeheim / Hospiz
die Verwaltung regelt die notwendigen Maßnahmen (Benachrichtigung des Arztes).
- Unfall / Suizid
In der Regel übernimmt die Kriminalpolizei zunächst die Formalitäten und veranlasst die Überführung der/des Verstorbenen zur Rechtsmedizin Essen oder zum nächstliegenden Friedhof.
Nach Klärung wird die Freigabe zur Beerdigung erteilt.
Setzen Sie sich bitte vorab telefonisch - Tel: 402591 mit uns in Verbindung.
Alles weitere veranlassen wir für Sie.