Was tun im Trauerfall?

 

Der Mensch ist verstorben in:


- in der Wohnung

Bitte benachrichtigen Sie sofort Ihren Hausarzt oder den nächsten erreichbaren Arzt oder Notdienst - Tel: 112.

 

Bitte halten Sie für den Arzt den Personalausweis bereit.

 

Der Arzt erstellt die Todesbescheinigung. Ist diese ausgestellt kann die/der Verstorbene bis zu 36 Stunden zur Abschiednahme in der häuslichen Umgebung bleiben.

Wichtig: Kommt der Notarzt, der die/den Verstorbene (n) nicht kennt, kann die Kriminalpolizei hinzugeholt werden, die über den weiteren Ablaub Entscheidung treffen.

Nach Klärung wird die Freigabe zur Beerdigung erteilt.


- im Krankenhaus / Alten- oder Pflegeheim / Hospiz

die Verwaltung regelt die notwendigen Maßnahmen (Benachrichtigung des Arztes).


- Unfall / Suizid
In der Regel übernimmt die Kriminalpolizei zunächst die Formalitäten und veranlasst die Überführung der/des Verstorbenen zur Rechtsmedizin Essen oder zum nächstliegenden Friedhof.

Nach Klärung wird die Freigabe zur Beerdigung erteilt.

 

Setzen Sie sich bitte vorab telefonisch - Tel: 402591 mit uns in Verbindung.

Alles weitere veranlassen wir für Sie.